Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Ausstellung-leihen.de

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle vom Evangelischen Presseverband für Bayern e.V. Abteilung Ausstellungen-leihen.de (im folgenden „Leihgeber“ genannt) erbrachten oder zukünftig zu erbringenden Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit vom Leihgeber bereitgestellten Ausstellungen.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass der EPV diese ganz oder teilweise in Textform anerkennt.

1. Vertragsabschluss, Überlassenes Material

Der Leihgeber bietet die Bereitstellung von Ausstellungen als Leihgabe in verschiedenen Formaten und Materialien an. Auf Wunsch eines Interessenten sendet der Leihgeber dem Interessenten schriftlich oder per E-Mail ein Angebot für einen definierten Zeitraum (im folgenden „Leihzeitraum“), die Vergütung, das verfügbare Format und die verfügbaren Materialien (z.B. als Tafeln und/oder Plakate). Mit Annahme des Angebots kommt ein Vertrag zwischen dem Leihgeber und dem Interessenten (im Folgenden „Leihnehmer“) zur Nutzung einer oder mehrerer im Angebot bezeichneter Ausstellung(en) als Leihgabe (im Folgenden „Ausstellung“ oder „Leihgabe“) zu den Bedingungen des Angebots und dieser AGB zustande. Das Angebot ist auch dann angenommen, wenn der Leihnehmer die Lieferung oder Leistung des Leihgebers nutzt, ohne das Angebot zuvor ausdrücklich angenommen zu haben. 

Das überlassene Bildmaterial verbleibt zu jeder Zeit Eigentum des Leihgebers, darf jedoch im Leihzeitraum in den Räumen des Leihnehmers oder in Räumen, in denen der Leihnehmer die Ausstellung als (Mit-) Veranstalter präsentiert, gezeigt werden.

Der Leihnehmer erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 

2. Nutzungsrechte

Der Leihnehmer erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Ausstellung in den im Angebot genannten Räumen während des Leihzeitraums . Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Leihgebers und ist honorarpflichtig. 

Nicht eingeräumt sind insbesondere die Rechte für eine Zweitverwertung, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie BluRay Disc, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf Datenträgern oder Cloud-Systemen jeder Art, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Leihnehmers handelt), sowie die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. Zulässig ist jedoch eine Bewerbung der Ausstellung unter Verwendung von einzelnen, vom Leihgeber freigegebenen Photographien oder Ausschnitten hieraus im Internet oder in gedruckter Form bis zum Ende des Leihzeitraums.

Der Leihnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Leihgebers, die dieser jederzeit versagen kann, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Dies erfolgt in der Bildunterschrift bzw. im Verzeichnis der Abbildungen in folgender Form: Ausstellung-Leihen.de, Aufnahme: Name des Urhebers.

Die Leihgabe darf nur für den bewilligten Zweck der Ausstellung verwendet werden. Der Leihnehmer erhebt kein Eintrittsgeld für die Besichtigung der Ausstellung und ist nicht berechtigt, die Ausstellung anderweitig weiterzugeben, zu vermieten oder zu verkaufen.

3. Leihdauer und Leihgebühr

Die Leihdauer und die Leihgebühr sind variabel und richten sich nach dem Angebot. Die Ausstellung darf vor der vollständigen Entrichtung der Leihgebühr nicht beginnen, ausgenommen sind Werbemaßnahmen. Die Rücksendung des Materials erfolgt auf Kosten des Leihnehmers.

4. Stornierung durch den Leihnehmer

Bei Stornierung bis sechs Wochen vor Leihbeginn (Datum laut Angebot) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,- Euro zzgl. MwSt. erhoben. Wird die Buchung nach diesem Termin zurückgezogen, werden bis zwei Wochen vor Leihbeginn 75% der Netto-Leihgebühr zzgl. MwSt. als Stornierungsgebühr berechnet. Bei kürzeren Stornierungen, also kürzer als zwei Wochen vor Leihbeginn, wird die Netto-Leihgebühr zzgl. MwSt. in voller Höhe fällig. Sollte innerhalb von drei Monaten ein neuer Leihzeitraum vereinbart werden, verbleibt es bei der vereinbarten Leihgebühr und für den stornierten Zeitraum wird nur die Bearbeitungsgebühr i. H. v. 80,- Euro zzgl. MwSt. fällig. Stornierungen müssen schriftlich oder in Textform (insbesondere per E-Mail) erfolgen. Bei Plakat-Ausstellungen muss die Stornierung vier Wochen vor Leihbeginn erfolgen, ansonsten wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro fällig. Ausgenommen sind Sonderanfertigungen im Auftrag des Leihnehmers: Hier müssen die gesamten Kosten übernommen werden.

5. Kündigung durch den Leihgeber

Der Leihgeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn Umstände über die Art der Veranstaltung oder den Ablauf bekannt werden, welche den normalen Geschäftsbetrieb gefährden oder wenn höhere Gewalt eintritt und der Leihgeber und/oder Leihnehmer unmittelbar davon betroffen ist/sind. Als wichtiger Grund gilt auch die drohende Gefährdung der Leihgabe oder der Rechte des Leihgebers. Erfolgt die Kündigung vor Beginn des Leihzeitraums, entfällt die Leihgebühr; nach Beginn des Leihzeitraums reduziert sich die Leihgebühr zeitanteilig Eine Überzahlung ist dem Leihnehmer zu erstatten. Im Übrigen ist der Leihnehmer in diesen Fällen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

6. Reklamationen

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Ausstellung betreffen, sind unverzüglich nach Empfang sowohl der Spedition / dem Paketdienstleister als auch dem Leihgeber in Textform mitzuteilen. Andernfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen und abgenommen.

7. Transport

Art und Ausführung des An- und Abtransports der Leihgabe bestimmt der Leihgeber in Absprache mit dem Leihnehmer. Der Leihnehmer trägt die Kosten des Transports einschließlich Nebenkosten. Der Leihgeber kann für die Behandlung der Leihgabe beim Transport, Einpacken und Auspacken besondere schriftliche Anweisungen erteilen, welche dann verbindlich sind.

8. Nennung des Leihgebers, Kataloge, Reproduktionen, Dokumentation

Der Leihnehmer verpflichtet sich, bei jeder Bewerbung der Ausstellung den Leihgeber Ausstellung-leihen.de und den Urheber zu nennen. Dem Leihnehmer wird zu diesem Zweck ein Logo des Leihgebers zur Verfügung gestellt. Der Leihgeber erhält von Plakaten oder Publikationen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung erscheinen, jeweils ein kostenloses Belegexemplar.

Die dem Leihnehmer für die Pressearbeit im Zusammenhang mit der Leihgabe zur Verfügung gestellten Fotos, Reproduktionsunterlagen und weiteren Dokumente verbleiben im Eigentum des Leihgebers und sind diesem ggf. nach Verwendung unaufgefordert zurückzugeben.

Reproduktionen der Leihgabe wie Fotografien, Videos, Film- und Fernsehaufnahmen etc. dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Leihgebers hergestellt und verbreitet werden. Fernsehaufnahmen, Online- und Printberichterstattungen dürfen ohne Genehmigung des Leihgebers im üblichen Rahmen der aktuellen Berichterstattung über die Veranstaltung unter der Aufsicht und Verantwortung des Leihnehmers gemacht werden. Der Leihgeber willigt darin ein, dass diese Aufnahmen ausschließlich zur Bewerbung der Ausstellung und zum Bericht über die Ausstellung zeitlich uneingeschränkt genutzt, vervielfältigt und insbesondere auch im Internet, einschließlich der vom Leihnehmer genutzten Social Media Kanäle, veröffentlicht werden dürfen.

Der Leihnehmer verpflichtet sich, die Ausstellung mit Fotos bzw. Videos zu dokumentieren und ein Belegexemplar an den Leihgeber zu schicken. Dieses Bildmaterial wird per E-Mail oder über WeTransfer an ausstellungen@epv.de übermittelt und darf über die Kanäle von Ausstellung-leihen.de veröffentlicht werden. Der Leihnehmer stellt dabei sicher, dass keine Bild- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Rechte an dem Bild- und Videomaterial gehen auf den Leihgeber über. Unbeschadet dessen ist der Leihnehmer auch nach dem Ende des Leihzeitraums zur Nutzung dieses Bild- und Videomaterials nach Maßgabe dieser AGB berechtigt.

9. Sorgfaltspflicht 

Der Leihnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Leihgabe vom Moment der Abholung bis zu ihrem Wiedereintreffen beim Leihgeber („von Nagel zu Nagel“) sachgerecht und mit der größtmöglichen Sorgfalt behandelt wird. Hierzu gehören insbesondere auch eine angemessene Verwahrung, eine laufende Zustandskontrolle sowie der Schutz gegen Zugriff Unbefugter. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichend Diebstahlschutz zu sorgen. An der Leihgabe dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Leihgebers keinerlei Veränderungen erfolgen (etwa Aufkleber anbringen).

Jede drohende oder bereits eingetretene Veränderung oder Beschädigung der Leihgabe ist dem Leihgeber unverzüglich zu melden. Über die Art der eingetretenen Beschädigung oder Veränderung ist vom Leihnehmer innerhalb einer angemessenen Frist ein fotografisch dokumentiertes Protokoll anzufertigen. Über weitere Maßnahmen entscheidet der Leihgeber. Sofern die Zustimmung des Leihgebers nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, dürfen nur konservatorische Maßnahmen getroffen werden, die zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens bzw. der Vergrößerung bereits eingetretener Schäden erforderlich sind.

10. Haftung des Leihnehmers

Der Leihnehmer haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leihgaben während der Dauer der Leihe von Nagel zu Nagel oder infolge der Leihe zerstört, beschädigt oder verändert werden oder abhandenkommen. Der Leihnehmer trägt die Kosten für die Restaurierung oder den Ersatz, der aufgrund einer Beschädigung oder Veränderung notwendig wird. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn der Schaden auf Ursachen beruht, die der Leihnehmer nicht zu vertreten hat; sie besteht auch, wenn die Schäden erst nach der Rückgabe in Erscheinung treten.

Für die Beschädigung der Plakate etwa beim Auspacken oder durch eine unsachgemäße Aufhängung haftet der Leihnehmer. Beschädigte Plakate können beim Leihgeber nachbestellt werden. Die Kosten für den Ersatz trägt der Leihnehmer. 

Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Material ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Leihgeber die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von 150,- Euro pro Tafel, 1000,- Euro pro Versandkiste und 50,- Euro pro Plakat, es sei denn, der Leihnehmer weist nach, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für Hängematerial werden 5,- EUR pro Seil inkl. Haken fällig. Der Leihgeber empfiehlt dem Leihnehmer den Abschluss einer ausreichenden Sach- und Haftpflichtversicherung.

11. Haftung des Leihgebers

Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Leihgeber für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollte es aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung kommen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

12. Beendigung der Leihe

Der Leihgeber kann die Leihgabe jederzeit nach Beendigung der Leihdauer bzw. Stornierung oder Kündigung der Leihe gemäß Ziffern 4. oder 5. dieser AGB zurückverlangen. Die Rücksendung des Materials erfolgt auf Kosten des Leihnehmers.

Wird die Leihdauer ohne schriftliche Zustimmung des Leihgebers überschritten oder wird dem berechtigten Verlangen auf vorzeitige Rückgabe nicht Folge geleistet, so kann der Leihgeber die Leihgabe beim Leihnehmer nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens einer Woche auf dessen Kosten abholen lassen.

13. Zutrittsberechtigung und Einsichtsrecht

Der Leihnehmer gewährt dem Leihgeber und seinen Beauftragten nach vorheriger Absprache, mit Ausnahme von Gefahr im Verzug, alle Zutritts- und Einsichtsrechte, welche zur Wahrung der Rechte des Leihgebers und zur Überwachung der Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen notwendig sind.

14. Wirksamkeit

Das Angebot und diese AGB regeln das Verhältnis der Parteien vollständig. Im Fall von Abweichungen gehen die Bestimmungen des Angebots vor. 

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Bestimmungen dieser AGB eine von den Parteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.

15. Anwendbares Recht

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart.

Leihgeber:

Evangelischer Presseverband für Bayern e.V.

Ausstellung-leihen
Birkerstr. 22, 80636 München
Telefon 089/1 21 72-153
ausstellungen@epv.de
ausstellung-leihen.de